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Anwalt als Insolvenzverwalter
Anwalt als Insolvenzverwalter (§§ 22, 23 EStG)
Ein Rechtsanwalt erzielt als Verwalter im Insolvenzverfahren Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit, Die Einkünfte können aber unter der Voraussetzung der sog. Vervielfältigungstheorie als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu beurteilen sein (BFH , XI R 56/00 in BB 2002, 391).