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Bereitstellung von Daten auf Datenträgern
Erste Erfahrungen und Nachahmer (Rechtslage in Deutschland)
Nach Ablauf aller Übergangsregelungen sind nun seit wirklich alle Steuerpflichtigen mit EDV-Buchführung und EDV-Aufzeichnungen in Österreich verpflichtet, der Finanzbehörde Daten auf Datenträgern bereitzustellen. Jetzt wurden die ersten Betriebsprüfungen auf dieser Grundlage bewältigt. Finanzbeamte haben sich mit großem Eifer auf die Suche nach Feststellungen unter Zuhilfenahme der Computer gemacht, Abgabepflichtige und Berater ihre ersten Erfahrungen im Erstellen der erforderlichen Dateien gesammelt. Im Folgenden sollen daher die interessantesten Erfahrungen mit diesen für alle Beteiligten doch wesentlichen ÄnderungenS. S 318 besprochen werden. Weiters wurde in unserem Nachbarland Deutschland eine ähnliche Regelung eingeführt, die hier ebenfalls kurz vorgestellt werden soll.
1. Die bisherigen Erfahrungen in Österreich
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 1998 wurden die Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen bei der Abgabenerhebung durch die Anfügung eines einzigen Satzes im § 131 Abs. 3 und § 132 Abs. 3 BAO ganz wesentlich erweitert, zunächst aber auch einige Fragen offen gelassen. Für Nicht-EDV-Experten wurde mit dem Erlass 138/2000 und dazu erschienener Literatur eine Anleitung zum richtigen Ve...