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Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder
Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder (§§ 28, 30 EStG)
Der Bfr. hat Teile seines Mietgebäudes während des Studiums an seine beiden Kinder überlassen. Seitens der Finanz wurden im Ausmaß der Privatnutzung (15 %) sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben ausgeschieden. Dies würde auch für den Fall zutreffen, in dem fremdübliche Mietverträge mit den Kindern abgeschlossen werden, es bleiben dennoch Aufwendungen für die Befriedigung der Wohnbedürfnisse von Familienangehörigen ().