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Auflösung einer Einmann-GmbH in Gründung
Auflösung einer Einmann-GmbH in Gründung (§ 1 Abs. 1 GrEStG)
Hat eine Einmann-GmbH in Gründung von einem Dritten ein Grundstück erworben und kommt es später nicht zur Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch, dann führt die Auflösung der GmbH in Gründung hinsichtlich des Grundstückes zu einem Rechtsträgerwechsel i. S. d. Grunderwerbsteuer auf den Gründungsgesellschafter (BFH , II R 43/99 in BB 2002, 340).