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SWK 10, 1. April 2002, Seite 22

KFZ-Kosten: Anrechnung

Im Falle des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sieht das Gesetz nur eine pauschale Abgeltung vor. Damit sind nicht nur die reinen Fahrtkosten abgegolten, sondern alle Aufwendungen, die durch die Benützung des Kraftfahrzeuges entstehen. - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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