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Verfahren: Devolutionsantrag
• Ein Devolutionsantrag hinsichtlich eines Anbringens, über welches Entscheidungspflicht der angerufenen Behörde nicht oder nicht mehr besteht, ist als unzulässig zurückzuweisen. - (§ 311 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
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