Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Leasingraten nach Untergang des Leasinggegenstandes Schadenersatz oder Leistungsaustausch (Rz. 8, 9 UStR 2000)
Leasingraten nach Untergang des Leasinggegenstandes - Schadenersatz oder Leistungsaustausch (Rz. 8, 9 UStR 2000)
Ein Leasingvertrag enthält folgende Bestimmung:
„Der Kunde trägt die Gefahr für (auch unverschuldeten) Untergang, Verlust (Diebstahl) und Beschädigung des Fahrzeuges, sodass er auch in diesen Fällen von seinen vertraglichen Pflichten nicht entbunden ist."
S. S 867Es sind somit alle restlichen Leasingraten und der vereinbarte Restwert zu entrichten.
Liegt in so einem Fall (Restzahlungen nach Untergang des Fahrzeuges) ein Leistungsaustausch oder Schadenersatz vor?
Der VwGH (Erk. vom , Zl. 88/15/0081) sieht einen nicht steuerbaren Schadenersatz dann gegeben, wenn ein Leasingvertrag durch Verschulden des Leasingnehmers vorzeitig aufgelöst wird und der Leasingnehmer eine Entschädigung an den Leasinggeber für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer zu leisten hat.
Der gegenständliche Sachverhalt ist mit dem des VwGH-Erkenntnisses nicht vergleichbar.
Im gegenständlichen Fall ist von einem Leistungsaustausch auszugehen (in diesem Sinne Egger/Krejci, Das Leasinggeschäft, 552).