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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite S 867

Werbung ­ Zuschuss oder Leistungsaustausch (Rz. 24 UStR 2000)

Werbung - Zuschuss oder Leistungsaustausch (Rz. 24 UStR 2000)

Die Fachgruppe einer Landeskammer vergibt an einen Verein einen Zuschuss zur Durchführung einer Werbekampagne. Der (nicht gemeinnützige) Verein, der ein Handelsgewerbe ausübt, und in der gleichen Branche wie das beworbene Gewerbe tätig ist, führt auf Grund dieses Zuschusses eine Imagewerbung für dieses Gewerbe durch. Der Zuschuss deckt genau die Kosten der Werbekampagne.

Handelt es sich bei diesem Zuschuss um ein Entgelt von dritter Seite?

Gemäß § 43 Abs. 3 Wirtschaftskammergesetz 1998 haben die Fachgruppen im eigenen Wirkungskreis die fachlichen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Als fachliche Angelegenheit gilt unter anderem die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

Erfolgt die Zahlung an den Verein in Höhe des Aufwandes der Werbekampagne, so stellt der Zuschuss Entgelt für die Durchführung der Werbung dar.

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