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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 119

Straferkenntnis: Anfechtung

Mit einer völlig unkonkretisiert bleibenden Unschuldsbeteuerung kann ein im Instanzenzug ergangenes Straferkenntnis nicht erfolgreich angefochten werden. - (§ 49 Abs. 1 lit. a FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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