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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite R 119
Straferkenntnis: Anfechtung
• Mit einer völlig unkonkretisiert bleibenden Unschuldsbeteuerung kann ein im Instanzenzug ergangenes Straferkenntnis nicht erfolgreich angefochten werden. - (§ 49 Abs. 1 lit. a FinStrG), (Abweisung)
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