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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite S 842

Fahrt- und KFZ-Kosten eines Arztes

In Ansehung geltend gemachter erhöhter PKW-Kosten wurde der als Arzt tätige Bw. im Zuge eines Betriebsprüfungsverfahrens aufgefordert, seinen Fuhrpark respektive die daraus herrührenden Kosten näher zu erläutern, zumal die aus den durchschnittlichen aus den Tachometerständen des als Betriebsfahrzeug deklarierten PKW ableitbaren Jahreskilometer (rund 9.000 km) erhebliche Abweichungen zu der aus den dargelegten Betriebsfahrten ableitbaren Fahrleistung (rund 2.800 km) zeitigten.

Betreffend den Fuhrpark des Bw. wurde ausgeführt, dass sich ein PKW X im Betriebsvermögen befinde, während der PKW Y im Privatvermögen gehalten werde. Für die betrieblichen Fahrten werde in der Stadt der PKW X, für Fahrten in die Bundesländer, zu Firmen und Kongressen der PKW Y verwendet. Bei Benützung des PKW Y seien nur die Treibstoffkosten als Betriebsausgaben geltend gemacht worden. An innerstädtischenS. S 843 Fahrten seien jene zur Fa. H, zum Labor S sowie die Fahrt zur Fa. A zu erwähnen. Der Bw. nehme an der G-Woche, am Praktiker-Samstag in St., an einem Kongress in S, an der Tagung in R, am W-Frühjahrssymposium sowie an jährlich stattfindenden Kongressen in diversen Städten teil. Er löse bei obgenannten Kongress...

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