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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite S 876

Pauschalierter Land- und Forstwirt ­ Antrag auf Regelbesteuerung (Rz. 2916 UStR 2000)

Pauschalierter Land- und Forstwirt ­ Antrag auf Regelbesteuerung (Rz. 2916 UStR 2000)

Gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 kann bis Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich der Antrag gestellt werden, dass die Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des UStG versteuert werden. Im Zuge der Erstveranlagung wird festgestellt, dass kein Antrag auf Option vorliegt. Im Jahr des Beginns der landwirtschaftlichen TätigkeitS. S 877 wurden Voranmeldungen mit Gutschriften abgegeben und diese Beträge über Antrag (bei Beträgen unter 20.000 S) auch ausbezahlt.

Gilt die Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung als Antrag auf Regelbesteuerung?

Die Abgabe einer Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung gilt grundsätzlich nicht als Erklärung im Sinne des § 22 Abs. 6 UStG 1994. Ohne Erklärung nach § 22 Abs. 6 UStG 1994 sind auf Grund von Voranmeldungen oder Jahreserklärungen keine Umsatzsteuerzahllasten oder Umsatzsteuergutschriften zu verbuchen.

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