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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite S 867

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer ­ Dienstwohnung (Rz. 66 UStR 2000)

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer - Dienstwohnung (Rz. 66 UStR 2000)

Eine AG möchte ihren Vorständen A und B je eine Dienstwohnung im neu errichteten Bürogebäude zur Verfügung stellen. Auf die Errichtung der Wohnungen entfallen je 200.000 S Vorsteuern. A ist seit 15 Jahren bei der AG beschäftigt und soll die Wohnung unentgeltlich benutzen können, B wurde neu angestellt und in seinem Dienstvertrag wurde eine Dienstwohnung ausdrücklich ausbedungen.

Hängt die steuerliche Beurteilung der Überlassung einer Dienstwohnung als tauschähnlicher Umsatz ausschließlich von der arbeitsvertraglichen Vereinbarung ab?

Kommt einem Arbeitnehmer durch eine Sachzuwendung ein erheblicher Vermögensvorteil zugute, so wird jedenfalls von einem Leistungsaustausch (tauschähnlicher Umsatz) auszugehen sein.

Wird daher einem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, so liegt grundsätzlich ein Leistungsaustausch vor, unabhängig davon, ob die Überlassung der Dienstwohnung ausdrücklich im Dienstvertrag ihren Niederschlag gefunden hat oder ob dies nicht der Fall ist.

Dem Unternehmer steht somit der Vorsteuerabzug hinsichtlich der Dienstwohnung in beiden Fällen zu und als Bemessungsgrundlage für den tauschähnlichen Umsatz si...

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