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Entrichtung der Eingabengebühren ab 1. Jänner 2002
Bringen die neuen Entrichtungsformen immer Vorteile?
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2001 werden die Stempelmarken in ursächlichem Zusammenhang mit der Umstellung auf die Euro-Währung als Form der Entrichtung von Abgaben endgültig abgeschafft. Ob die neuen Entrichtungsformen der Eingabengebühr für den Bürger, aber auch für die Verwaltungsorgane immer Vorteile bringen, kann bezweifelt werden.
1. Abschaffung der Stempelmarken
Mit dem ab wirksamen Abgabenänderungsgesetz 2001 kommt es zur endgültigen Abschaffung der Stempelmarken als Instrument der Abgabenentrichtung. In den Gesetzesmaterialien ist davon die Rede, es habe sich eine öffentliche Meinung dahin entwickelt, dass die Stempelmarken ein Relikt vergangener Jahrhunderte und heute überholt seien. Mit der Abschaffung der Stempelmarken wird dabei eine durchaus sparsame und einfach zu handhabende Form der Abgabenentrichtung beseitigt, die übrigens in vielen europäischen Ländern üblich und dort keineswegs in Frage gestellt ist. Es ist nicht zu übersehen, dass die an die Stelle der Entrichtung durch Stempelmarken tretende - nach Zustellung der Erledigung der Verwaltungsbehörde vorzunehmende - Entrichtung durch Barzahlung, Einzahlung mittels Erlagschein, mit Bankomatkarte ode...