Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite 871

Umsatzsteuerliche Behandlung von üblicherweise im Vieh- und Fleischhandel anfallenden Kosten (Rz. 657 UStR 2000)

§ 4 Abs. 1 UStG 1994

Umsatzsteuerliche Behandlung von üblicherweise im Vieh- und Fleischhandel anfallenden Kosten (Rz. 657 UStR 2000)

Bei Ankauf von Vieh durch Wursterzeugungsbetriebe werden in den Gutschriften über den Viehverkauf dem Landwirt Kosten wie AMA-Beiträge, Klassifizierungskosten, Provisionen an Zuchtverbände angelastet. Die Gutschrift hat folgenden Inhalt:



Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beispiel:
Nettopreis für Vieh
27.600,00
Klassifizierungskosten
-
90,00
AMA-Gebühr
-
150,00
Provision
500,00

Netto
26.860,00
12 % USt
3.223,20
Rechnungsbetrag
30.083,20
-

Liegen im Zusammenhang mit den weiterverrechneten Kosten durchlaufende Posten vor?

Klassifizierungskosten, AMA-Gebühr und Provisionen sind keine durchlaufenden Posten. Sie mindern das Entgelt des Landwirts. Die Rechnung ist richtig.

Daten werden geladen...