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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite S 871

Umsatzsteuerliche Behandlung von üblicherweise im Vieh- und Fleischhandel anfallenden Kosten (Rz. 657 UStR 2000)

§ 4 Abs. 1 UStG 1994

Umsatzsteuerliche Behandlung von üblicherweise im Vieh- und Fleischhandel anfallenden Kosten (Rz. 657 UStR 2000)

Bei Ankauf von Vieh durch Wursterzeugungsbetriebe werden in den Gutschriften über den Viehverkauf dem Landwirt Kosten wie AMA-Beiträge, Klassifizierungskosten, Provisionen an Zuchtverbände angelastet. Die Gutschrift hat folgenden Inhalt:



Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beispiel:
Nettopreis für Vieh
27.600,00
Klassifizierungskosten
-
90,00
AMA-Gebühr
-
150,00
Provision
500,00

Netto
26.860,00
12 % USt
3.223,20
Rechnungsbetrag
30.083,20
-

Liegen im Zusammenhang mit den weiterverrechneten Kosten durchlaufende Posten vor?

Klassifizierungskosten, AMA-Gebühr und Provisionen sind keine durchlaufenden Posten. Sie mindern das Entgelt des Landwirts. Die Rechnung ist richtig.

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