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Umsatzsteuerliche Behandlung von üblicherweise im Vieh- und Fleischhandel anfallenden Kosten (Rz. 657 UStR 2000)
§ 4 Abs. 1 UStG 1994
Umsatzsteuerliche Behandlung von üblicherweise im Vieh- und Fleischhandel anfallenden Kosten (Rz. 657 UStR 2000)
Bei Ankauf von Vieh durch Wursterzeugungsbetriebe werden in den Gutschriften über den Viehverkauf dem Landwirt Kosten wie AMA-Beiträge, Klassifizierungskosten, Provisionen an Zuchtverbände angelastet. Die Gutschrift hat folgenden Inhalt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
• Beispiel: | ||
Nettopreis für Vieh | 27.600,00 | |
Klassifizierungskosten | - | 90,00 |
AMA-Gebühr | - | 150,00 |
Provision | 500,00 | |
Netto | 26.860,00 | |
12 % USt | 3.223,20 | |
Rechnungsbetrag | 30.083,20 | |
- |
Liegen im Zusammenhang mit den weiterverrechneten Kosten durchlaufende Posten vor?
Klassifizierungskosten, AMA-Gebühr und Provisionen sind keine durchlaufenden Posten. Sie mindern das Entgelt des Landwirts. Die Rechnung ist richtig.