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Innergemeinschaftlicher Erwerb durch einen pauschalierten Land- und Forstwirt (Rz. 3581 ff. UStR 2000)
Art. 1 Abs. 2 UStG 1994
Innergemeinschaftlicher Erwerb durch einen pauschalierten Land- und Forstwirt (Rz. 3581 ff. UStR 2000)
Ein österreichischer Landwirt erwirbt von einem deutschen Landwirt eine gebrauchte landwirtschaftliche Maschine zum Preis von 27.250 DM (Entgelt 25.000 DM zuzüglich 9% Umsatzsteuer 2.250 DM).
Ist der Erwerb in Österreich steuerbar und steuerpflichtig?
Der Erwerb der gebrauchten landwirtschaftlichen Maschine unterliegt der Erwerbsbesteuerung (Art. 1 Abs. 2 UStG 1994). Die Erwerbsschwelle nach Art. 1 Abs. 4 UStG 1994 wird überschritten. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt (Art. 4 Abs. 1 UStG 1994; 25.000 DM). Das Entgelt ist mit dem Normalsteuersatz von 20% zu versteuern.
Die in Deutschland in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann nach den Vorschriften der 6. EG-Richtlinie erstattet werden (Art. 25 Abs. 6 Buchstabe a zweiter Unterabsatz erster Gedankenstrich, Art. 28 a Abs. 1 Buchstabe a Unterabsatz 2 und Abs. 1 a Buchstabe a der 6. EG-Richtlinie).