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SWK 35, 10. Dezember 2001, Seite S 874

Definition Vorführkraftfahrzeug (Rz. 1940 ff. UStR 2000)

§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994

Definition Vorführkraftfahrzeug (Rz. 1940 ff. UStR 2000)

Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug für PKW, die im Anlagevermögen zu bilanzieren sind, ausgeschlossen. Autohändler haben so genannte Vorführkraftfahrzeuge, die dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind und daher zum Vorsteuerabzug berechtigen. Im Steuerrecht gibt es keine Definition über Vorführkraftfahrzeuge bzw. ab welchem Zeitpunkt ein so genannter Vorführ-PKW ins Anlagevermögen überführt werden muss und damit u. a. Umsatzsteuerpflicht ausgelöst wird.

Ab welchem Zeitpunkt ist ein Vorführkraftfahrzeug, insbesondere eines der Luxusklasse, dem Anlagevermögen zuzurechnen?

Im Steuerrecht ist kein diesbezüglicher Zeitraum vorgesehen. In der Verwaltungspraxis geht man bei gängigen Modellen (z. B. VW Golf) von einer Dauer von ca. 6 Monaten aus. Bei Vorführkraftfahrzeugen der Luxusklasse (z. B. Bentley), da hier meist kein so gravierender Unterschied zum Vorgängermodell gegeben ist, wird auch ein längerer Zeitraum (z. B. 1 bis 2 Jahre) akzeptiert werden können.

Hiebei handelt es sich jedoch nur um Indizien für das Vorliegen eines Vorführkraftfahrzeuges; maßgebend ist immer - unabhängig von der Bezeichnung des Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug u...

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