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Vorsteuerabzug: Berichtigung
•Einbauten, die im Rahmen einer Untervermietung einer Wohnung als Anlagevermögen Verwendung finden, sind keine Grundstücke im Sinne des § 2 GrEStG 1987, sodass für die Berichtigung des Vorsteuerabzuges nicht der Zeitraum von 9 Kalenderjahren zur Anwendung gelangt. – (§ 12 Abs. 10 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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