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SWK 16, 1. Juni 2000, Seite 54

Verfahren: Berufung

Beantragt ein Abgabepflichtiger eine „erklärungsgemäße" Veranlagung, so kann dies nur dann als Erklärung im Sinne des § 250 Abs. 1 lit. c BAO gewertet werden, wenn auch tatsächlich eine solche Abgabenerklärung eingereicht wurde, andernfalls bleibt die Erklärung inhaltslos. – (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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