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SWK 16, 1. Juni 2000, Seite 55

Anschaffungskosten: Gebäude

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom , 87/13/0075 das Ertragswertverfahren als für die Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten von vermieteten Gebäuden tauglich bestätigt und in diesem Erkenntnis im Rahmen der Überprüfung der Beweiswürdigung der (damals) belangten Behörde darauf hingewiesen, es sei plausibel, dass für einen möglichen Liegenschaftskäufer der von ihm zu erzielende Überschuss maßgebend und damit preisbestimmend ist, auf welchen dann ein Vervielfacher angewandt werde. Auch in der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass sich der Marktpreis von Mietobjekten am Ertragswert orientiert, weshalb auch die fiktiven Anschaffungskosten vom Ertragswert abgeleitet werden können. – (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988), (Abweisung)

(, 0158)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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