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Lehrbeauftragter: nichtselbständige Tätigkeit
•Die von einem Lehrbeauftragten bezogene Remuneration führt, falls ein Lehrbeauftragter gleichzeitig im selben Institut als Universitätsassistent und damit als Arbeitnehmer beschäftigt ist, in dem er seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter unter Anweisung des Institutsvorstandes aufzunehmen hatte, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegt dementsprechend auch nicht der Umsatzsteuer. – (§ 2 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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