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SWK 16, 1. Juni 2000, Seite 54

Vorsteuerabzug

Wie der VwGH im Erkenntnis vom , 94/13/0017 ausgesprochen hat, gilt der von den einzelnen Erwerbern eines Wohnungseigentumsobjektes geleistete Kaufpreis den Erwerb des Miteigentums an der gesamten Liegenschaft ab, und zwar auch insoweit, als an einzelnen Teilen der im Miteigentum stehenden Liegenschaft kein Wohnungseigentum begründet wird; die Rechnung der bauausführenden Gesellschaft hätte somit auch bezüglich der Garagenerrichtungskosten den einzelnen Wohnungseigentümern und nicht der Wohnungseigentumsgemeinschaft gegenüber gelegt werden müssen. – (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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