Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2000, Seite 90

Artikel VIIIÄnderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991

Änderung des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991

Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 191/1999, wird wie folgt geändert:

1. In § 78 Abs. 2 wird der Betrag von „10 000 S" durch den Betrag von „15 000 S" ersetzt.

EB: Durch die vorgeschlagene Regelung soll der Rahmen im § 78 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 neu festgesetzt werden, innerhalb dessen die in einer Verordnung der Bundesregierung zu erlassenden Tarife festzusetzen sind.

2. In § 82 wird folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) § 78 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2000 tritt mit in Kraft."

Daten werden geladen...