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Baukostenzuschüsse
•Die Steuerfreiheit der Zuwendungen und die entsprechende Kürzung von Investitionskosten ist nur bei bestimmten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln, nicht jedoch generell vorgesehen; Baukostenzuschüsse, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, stellen daher Betriebseinnahmen dar, die zur Gänze der Einkommensbesteuerung unterliegen. – (§ 6 Abs. 10 EStG 1988), (Abweisung)
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