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SWK 26, 10. September 1997, Seite 94

AfA bei Gebäuden

Bei Gebäuden, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ist nur der AfA-Satz von 1,5% jährlich anzuwenden, wenn nicht eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen wird - (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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