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SWK 26, 10. September 1997, Seite R 91

GmbH & Still: Gewinnverteilung

Wenn bei einer „GmbH & Still" die Gesellschafter der GmbH gleichzeitig die stillen Gesellschafter sind, muß eine Änderung der Gewinnverteilung, um steuerwirksam zu sein, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen geschlossen werden - (§ 23 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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