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SWK 26, 10. September 1997, Seite S 566

Steuerfalle Schenkung an OEG

Wird eine Eigentumswohnung an Kinder verschenkt, so geht dies nur über den Umweg über eine Erwerbsgesellschaft, weil diese Wohnungseigentümer sein kann. Bei Bemessung der Schenkungssteuer ist der VwGH trotz gegenteiliger Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, daß die OEG unter die Steuerklasse V fällt (Kurzartikel in FJ 1997, 127).

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