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SWK 26, 10. September 1997, Seite 92

Liebhaberei: Vermietung

Bei der Beurteilung, ob die Vermietung einer Eigentumswohnung als Liebhaberei zu behandeln ist, sind auch Feststellungen über Erzielung eines Gesamtüberschusses bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung zu treffen - (§ 2 Abs. 5 EStG 1988)

Der VwGH hat mit dem Erkenntnis des verstärkten Senates vom , 93/13/0171, die Rechtsansicht aufgegeben, daß das Ausbleiben eines Totalüberschusses S. 093innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren ab Aufnahme der Vermietungstätigkeit die Beurteilung als Liebhaberei rechtfertige.

„... Ausgehend von ihrer nicht mehr als zutreffend zu erachtenden Rechtsauffassung hat die belangte Behörde keine Sachverhaltsfeststellungen darüber getroffen, ob und innerhalb welchen Zeitraumes der Beschwerdeführer mit seiner Vermietungstätigkeit einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten unter gedanklicher Ausklammerung der vorzeitigen Kreditrückzahlungen hätte erwirtschaften können. Ohne solche Feststellungen läßt sich aber - sowohl vor als auch nach dem zeitlichen Geltungsbereich der LiebhabereiVO - rechtlich in keinem Fall beurteilen, ob die wirtschaftlichen Ergebnisse der Vermietungstätigkeit des Beschwerdeführers auch unter gedanklicher Ausklammerung der vorzeitigen Darlehensrück...

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