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Mehrkosten bei Bau: agB?
• Als außergewöhnliche Belastung ist es nicht anzuerkennen, wenn, motiviert durch eine Querschnittlähmung der Ehegattin, beim Bau eines Wohnhauses Mehrkosten dadurch entstehen, daß alle Räume in einer Ebene angeordnet werden - (§ 34 EStG 1972), (Abweisung)
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