SWK 26, 10. September 1997, Seite T 108
Wirtschaftstreuhänder lehnen Vorbehaltsveranlagung ab
Aus der Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur BAO-Novelle 1997
(KWT) - Hauptpunkt der vorliegenden Novelle ist die geplante Regelung des § 200 a BAO, mit der die sogenannte „Veranlagung unter Vorbehalt der Nachprüfung" (Vorbehaltsveranlagung) eingeführt werden soll. Einleitend ist festzuhalten, daß sich die Kammer der Wirtschaftstreuhänder entschieden gegen die im § 200 a BAO vorgesehene Vorbehaltsveranlagung ausspricht. Die Erweiterung des Katalogs von Durchbrechungsmöglichkeiten der Rechtskraft von Abgabenbescheiden stellt - ungeachtet der Möglichkeit eines erweiterten Antragsrechts der Parteien während des Vorbehaltszeitraumes (§ 200 a Abs. 2 BAO-Entwurf) - eine einseitige Maßnahme zu Lasten der Steuerpflichtigen dar. Die geplante Regelung verletzt das Vertrauen der Abgabepflichtigen in die Rechtskraft von Steuerbescheiden und bietet der Abgabenbehörde die generelle Möglichkeit, während eines Zeitraumes von bis zu 7 Jahren ohne qualifizierte Gründe und trotz unbestritten voller Offenlegung aller für die Abgabenfestsetzung bedeutsamen Umstände durch den Abgabepflichtigen bereits erfolgte und rechtskräftige Veranlagungen in jede Richtung (lediglich eingeschränkt durch § 116 a BAO-Entwurf) ...