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Selbständige Tätigkeit
• Für eine unselbständige Tätigkeit spricht das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den Bereich des Arbeitgebers, für eine selbständige Tätigkeit spricht das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses - (§ 22 EStG 1972), (Abweisung)
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