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SWK 26, 10. September 1997, Seite R 91

Nachträgliche Betriebsausgaben

Nach Aufgabe eines Gewerbebetriebes vermindern Schuldzinsen für einen Kredit, der während der Betriebstätigkeit aufgenommen wurde, als nachträgliche Betriebsausgaben das steuerpflichtige Einkommen - (§ 32 Z 2 EStG 1988)

Der Steuerpflichtige hat allerdings auch nach Betriebsaufgabe alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten zu setzen. Bei Unterbleiben derartiger Maßnahmen würden die Zinsen nicht mehr Aufwendungen i. S. d. § 32 Z 2 EStG 1988 darstellen. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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