Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachträglicher Verlust
• Wenn aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung auf Goldbasis wegen Rückganges des Goldpreises ein geringerer Betrag als der beim Verkauf des Betriebes vereinbarte Nominalbetrag gezahlt wird, ist der Differenzbetrag zwischen dem Nominalbetrag und dem tatsächlich
S. R 92eingegangenen Betrag als nachträglicher Verlust aus Gewerbebetrieb anzuerkennen - (§ 32 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()