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SWK 26, 10. September 1997, Seite 91

Nachträglicher Verlust

Wenn aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung auf Goldbasis wegen Rückganges des Goldpreises ein geringerer Betrag als der beim Verkauf des Betriebes vereinbarte Nominalbetrag gezahlt wird, ist der Differenzbetrag zwischen dem Nominalbetrag und dem tatsächlich

S. 092eingegangenen Betrag als nachträglicher Verlust aus Gewerbebetrieb anzuerkennen - (§ 32 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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