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SWK 26, 10. September 1997, Seite 566

Vorsteuerabzug beim Zweikreis-Kanalsystem

(A. B.) - Eine Kanalisationsanlage stellt, unabhängig von der Frage, in wievielen „Kreisen" das System ausgeführt ist, sowohl im Hinblick auf den wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Zusammenhang als auch nach der Verkehrsauffassung einen einheitlichen Betrieb dar, zumal eine Kanalisationsanlage in aller Regel in der Art eines Zweikreissystems ausgeführt ist. Daß allenfalls verschiedene Anschlußgebühren und Entgelte für den Betrieb je nach der Art des entsorgten Abwassers eingehoben werden, ändert daran nichts. Es besteht auch keine Veranlassung, von einem „Mischbetrieb", somit von einem Betrieb, der teils gewerblichen Zwecken, teils der Ausübung der öffentlichen Gewalt dient, zu sprechen.

Körperschaftsteuerlich kann schon im Hinblick auf den Annahmezwang der Leistungsempfänger kein Zweifel bestehen, daß nicht nur die Entsorgung des Schmutzwassers, sondern auch des Niederschlagswassers eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde darstellt.

In umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht stellt eine im KStG und UStG gleich umschriebene Kanalisationsanlage - „Anstalt zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen" - einen Betrieb gewerblicher Art nur kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 3 UStG dar (Erkenntnis de...

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