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Zur Übertragung steuerfreier Beträge
(BMF) - Bis 1995 gemäß § 28 Abs. 5 EStG gebildete steuerfreie Beträge können auch auf Herstellungsaufwendungen anderer Mietobjekte des Vermieters übertragen werden. Voraussetzung ist aber, daß es sich um Aufwendungen i. S. d. §§ 3 bis 5 MRG handelt. Bei den genannten Bestimmungen des MRG handelt es sich allerdings um Regelungen hinsichtlich bestehender Mietobjekte. Ein bisher nicht vermietetes Gebäude ist davon nicht erfaßt. Die Übertragung der steuerfreien Beträge ist daher nicht zulässig. (