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SWK 26, 10. September 1997, Seite R 99

VfGH: KartellG

Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung des § 42 Abs. 1 KartG (Antragsberechtigung von Amtsparteien - Wirtschaftskammer Österreich, Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs - hinsichtlich der Prüfung eines Zusammenschlusses) - (§ 42 Abs. 1 KartG 1988)

Es stand den Antragstellern frei zu versuchen, sich am Prüfungsverfahren betreffend des gegenständlichen Zusammenschlusses zu beteiligen. Wie aus der Äußerung der Bundesregierung hervorgeht, haben sie dies auch getan, indem sie innerhalb der vierwöchigen Frist des § 42 b KartellG einen Prüfungsantrag i. S. d. angeführten Bestimmung gestellt und gegen den diesen Antrag zurückweisenden Beschluß des Kartellgerichtes Rekurs an den OGH als Kartellobergericht unter gleichzeitiger Anregung, einen Antrag auf Aufhebung des § 42 Abs. 1 KartG 1988 beim VfGH zu stellen, erhoben haben. Gemäß Art. 89 Abs. 2 zweiter Satz B-VG wäre der OGH, sofern er Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit des anzuwendenden Gesetzes hegt, zur entsprechenden Anrufung des VfGH verpflichtet gewesen. (Zurückweisung)

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