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Betriebskrankenkasse: Vorsteuer
• Bei einer Betriebskrankenkasse führt eine bei einem nachträglichen Kostenersatz für den Bezug von Heilmitteln einbehaltene Rezeptgebühr nicht zu einer Minderung der Vorsteuerbeträge - (§ 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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