Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite 7

Getränkesteuer: Verkürzung

Die Verkürzung der Getränkesteuer tritt schon durch die Nichtentrichtung der monatlichen Steuer und nicht durch die Einreichung oder Nichteinreichung der Jahreserklärung ein - (§ 10 Abs. 1 Wiener GetränkesteuerG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...