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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite 8

Kanalgesetz Steiermark

Ein rechtskräftiger Bescheid, mit dem die Verpflichtung zur Ableitung von Schmutzwasser eines Bauwerkes über die öffentliche Kanalanlage ausgesprochen wird, ist anzuwenden, wenn ein allenfalls möglicher Ausnahmebescheid (noch) nicht vorliegt - (§ 4 Abs. 5 Stmk. Kanalgesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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