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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite S 32

Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben

Änderungen aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes 1996

(BMF) - Im folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu den aufgrund des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, eingetretenen Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

1. Beiträge zu Kapitalversicherungsverträgen

1.1. Vertragsabschluß vor dem

Beiträge zu Versicherungsverträgen auf den Erlebensfall sind als Kapitalversicherungen - neben den schon bisher bestehenden Erfordernissen der Einhaltung der Mindestbindungsfrist und des gleichteiligen Er- und Ablebensrisikos - nur abzugsfähig, wenn der Versicherungsvertrag vor dem abgeschlossen worden ist und als Versicherungsbeginn ein Zeitpunkt vor dem vereinbart wurde. Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist jener Tag anzusehen, an dem der Antrag auf Vertragsabschluß beim Versicherungsunternehmen einlangt (vgl. Rz. 277 der Lohnsteuerrichtlinien 1992). Dies ist jener Tag, an dem der Antrag beim Versicherungsunternehmen mit einem Eingangsverm...

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