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Rechtsgebühr: Bemessung
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Wenn in der Urkunde über die Abtretung von GmbH-Anteilen die Erwerber auch die Garantie für die Bezahlung einer Schuld der GmbH an die Abtreter übernehmen, so gehört auch die Garantiesumme zur Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr - (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG), (Abweisung)
(, 0249)