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EuGH und Bilanzsteuerrecht
(SWK) - Im Bereich des Bilanzsteuerrechts ist die EU-weite Harmonisierung noch nicht fortgeschritten. Anders ist dies im Bereich der Rechnungslegung. Da die handelsrechtlichen Regelungen nach § 5 EStG zum Teil auch für die steuerrechtliche Gewinnermittlung maßgeblich sind, ist wiederholt die Frage gestellt worden, ob auch bilanzsteuerrechtliche Fragen durch den EuGH entschieden werden können. Nunmehr liegen Schlußanträge des Generalanwalts des EuGH zu vergleichbaren Fragen vor. Nach diesen Schlußanträgen können Rechtsfragen, die sich nicht unmittelbar aus EG-Recht, sondern aufgrund einer Verweisung des nationalen Rechts auf EG-rechtliche Vorschriften ergeben, nicht durch Vorlage an den EuGH entschieden werden. Univ.-Ass. MMag. Josef Schuch nimmt zu den Konsequenzen dieser Auffassung in einem Beitrag, der in der Dezember-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift „Steuer und Wirtschaft International" (SWI) veröffentlicht ist, ausführlich Stellung.