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Kanalisationsbeitrag Steiermark
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Bei Bemessung des Kanalisationsbeitrages ist für das Vorliegen eines Dachgeschosses nicht maßgeblich, ob in dem betreffenden Geschoß bewohnbare Räumlichkeiten oder nicht bewohnbare Räumlichkeiten untergebracht sind - (§ 4 Abs. 1 Stmk. Kanalabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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