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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite R 8

Kanalisationsbeitrag Steiermark

Bei Bemessung des Kanalisationsbeitrages ist für das Vorliegen eines Dachgeschosses nicht maßgeblich, ob in dem betreffenden Geschoß bewohnbare Räumlichkeiten oder nicht bewohnbare Räumlichkeiten untergebracht sind - (§ 4 Abs. 1 Stmk. Kanalabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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