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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite 4

Einkommensteuer - Mietvertrag mit Ehegattin

S. 004Mietvertrag mit Ehegattin (§ 20 EStG)

Kann bei Fremdvermietung von Büroräumlichkeiten eine Miete zwischen 4.800 und 8.000 S (anstelle von nur 2.000 S Miete an die Ehegattin) und bei Fremdvermietung einer Wohnung zwischen 6.000 und 11.250 S (anstelle von nur 3.000 S Miete an die Tochter) erzielt werden, dann sind die Mietverträge mangels Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen ().

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