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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite 8

Getränkesteuer Tirol

Die Bewilligung, die Getränkesteuer aufgrund der Eingangsfakturen (= Sollbesteuerung) zu ermitteln, kann widerrufen werden, wenn die Getränkearten Bier und Kaffee in verschiedenen Varianten angeboten werden und erhebliche Fehlberechnungen bei der Ermittlung der Getränkesteuerbemessungsgrundlage nicht ausgeschlossen sind - (§ 7 Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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