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SWK 2, 10. Jänner 1997, Seite R 7

Eingabengebühr

Eine Anzeige gemäß § 23 Abs. 1 Tiroler Grundverkehrsgesetz unterliegt nur dann der Eingabengebühr von 240 S, wenn die Anzeige als Antrag auf Genehmigung der grundverkehrsbehördlichen Bewilligung anzusehen ist - (§ 14 TP 6 Abs. 3 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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