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Einkommensteuer - Tierhandel als Gewerbebetrieb
Tierhandel als Gewerbebetrieb (§ 23 EStG)
Der Beschwerdeführer hat Schafe eingekauft, um sie nach einer durchschnittlichen Behaltedauer von nur 6 Wochen wiederum zu verkaufen. Damit tritt die in der Tierzucht gelegene Urproduktion völlig in den Hintergrund, sodaß kein landwirtschaftlicher Betrieb, sondern ein Viehhandel als Gewerbebetrieb vorliegt ().