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GrESt: Befreiung
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Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines Grundstückes zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte war nicht anzuwenden, wenn der bei der Baubehörde eingereichte Plan ein Objekt mit einer Nutzfläche von mehr als 130 m2 enthielt - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0309)