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Sind Zinsenaufwendungen im Zusammenhang mit einer Körperschaftsteuerschuld betrieblich abzugsfähig?
Unterschiedliche Standpunkte im österreichischen und deutschen Steuerrecht
Nach herrschender österreichischer Rechtsauffassung sind Zinsenaufwendungen, die im Rahmen der Steuern vom Einkommen und Ertrag anfallen, steuerrechtlich nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Im Gegensatz zu dieser einhelligen Meinung vertritt die deutsche Rechtslehre die Auffassung, daß bestimmte Zinsenaufwendungen und -erträge steuerrechtlich sehr wohl als betrieblich abzugsfähig oder ertragswirksam gelten. In Folge werden die beiden unterschiedlichen Standpunkte herausgearbeitet, einander gegenübergestellt und weitere wünschenswerte zukünftige Entwicklungen dieses Problembereiches im österreichischen Steuerrecht angeregt.
Darstellung der österreichischen Rechtslage
Nach § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte die Steuern vom Einkommen und Ertrag nicht abgezogen werden. Nach herrschender Meinung wird vom § 12 Abs. 1 Z 6 KStG nicht nur die Körperschaftsteuer umfaßt, sondern auch die Nebengebühren der Abgaben im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. d BAO 1961. Zu diesen gehören unter anderem die Stundungszinsen, die Aussetzungszinsen, der Säumniszuschlag und die Kosten (Gebühren und Auslagenersätze) des Vollstreckungs- und Sicherungsverfahrens. Auch die Finanzierungskosten für die Zahlung der Körperschaftsteuerschuld selbst können nicht a...