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SWK 11, 10. April 1996, Seite 023

Erhöhte Familienbeihilfe

Erhöhte

Familienbeihilfe steht nicht zu, wenn das Kind nicht zumindest 50% behindert ist – (§ 8 Abs. 5 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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