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SWK 11, 10. April 1996, Seite 023

Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Ein

Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts liegt vor, wenn der Eigentümer eines 35%igen Anteiles an einer GmbH davon einen 25%igen Anteil seiner Ehegattin schenkt, um den Gewinn bei Veräußerung dieses Anteiles steuerfrei vereinnahmen zu können – (§ 22 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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